Green Spring® SARS-CoV-2 4in1 Profitests (25 Stück)
Neuer Innovativer Antigen-Test mit vier Anwendungsmöglichkeiten:
- Anterio-nasaler Abstrich (Nase vorne)
- Nasopharyngealer Abstrich (Nase-Rachen)
- Oropharyngealer Abstrich (Rachen)
- Speichel (Lolli)
Verwendungszweck:
Green Spring® Schnelltest zur professionellen Anwendung. Der präzise Schnellest ist ein wahres Multitalent: Gleich 4 verschiedene Arten der Probeentnahme sind möglich. Er hat eine Sensitivität von 96,77% und eine Spezifität von 100%. Außerdem ist er als einer der besten Schnelltests vom Paul-Ehrlich-Institut gelistet. Für die Anwendung sind medizinische Fachkenntnisse erforderlich. Das Ergebnis erhält man bereits nach 10-15 Minuten.
Der Green Spring® SARS-CoV-2 Schnelltest 4in1 Profitests verfügt über eine aktuelle und gültige CE-Kennzeichnung und IVD-Bescheinigung.
Erfüllt die durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Kriterien für Antigen-Tests.
Omikron: Evaluiert vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests durch das Paul-Ehrlich-Institut PEI: Ergebniss mit Gesamtsensivität von 86%
Nr. 1 von insgesamt 122 bewerteten Tests bei der Empfindlichkeit lt. Paul-Ehrlich-Institut
Liste der Antigen‐Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS‐CoV‐2, die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 gemäß “Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS‐CoV‐2”
Test-ID: AT417/20
komplette Anleitung kann hier eingesehen werden Link
Die wichtigsten Produktinfos im Überblick:
- in 25er Boxen (25 Tests pro Box) verpackt
- Flexible Probenentnahme mittels Nasenrachen- und Mundrachen-Abstrichen (Naso- & Oropharyngeal) sowie Abstrichen im vorderen Nasalbereich (anterio-nasal) und Abstrichen in der vorderen Mundhöhle (Lolli)
- Vorgefüllte Pufferlösung, weniger Arbeitsschritte, höheres Zeitersparnis
- Ergebnis in nur 15 Minuten
- CE-gekennzeichnet
- klinisch getestet
- erkennt die Omikron Variante
- LoD Wert von 400 TCID50/ml
- BfArM-gelistet (AT417/20)
- vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert und top bewertet
- besonders beliebt bei professionellen Testzentren
Überzeugt mit flexibler Probeentnahme
Der Green Spring Schnelltest ermöglich gleich 4 Arten der Probeentnahme: mittels Nasenrachen- und Mundrachenabstrichen sowie Abstrichen im vorderen Nasalbereich und der vorderen Mundhöhle. Damit wird die Probeentnahme besonders flexibel. Laut Paul-Ehrlich-Institut ist der Schnelltest einer der besten Profi-Tests und erkennt zudem die Omikron Variante.
Zeitersparnis dank Green Spring
Durch die vorgefüllte Pufferlösung werden bei der Anwendung des Green Springs sowohl Arbeitsschritte als auch Zeit gespart. Das macht ihn neben der flexiblen Probenentnahme besonders beliebt bei professionellen Testzentren. Zur Anwendung des Schnelltests sind medizinische Fachkenntnisse erforderlich. Das Ergebnis erhält man bereits nach 10-15 Minuten.
Eine Verpackungseinheit Green Spring® Schnelltest zur professionellen Anwendung enthält:
- 25 Testkassetten
- 25 Extraktionsröhrchen mit Dosierkappe und integrierter Pufferlösung
- 25 sterile Einwegtupfer
- 1 Gebrauchsanweisung
Bezugsberechtigte:
- Ärzte
- ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
- Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
- Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen,
- Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
- Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes,
- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen,
- Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzesgenannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag,
- ambulante Dienste der Eingliederungshilfe und
- Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetze